SGR - Geesthacht

Sportverein für Gesundheit und Rehabilitationssport

 

 

REHASPORT: KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KASSE!

 

 

Bei Beschwerden des Bewegungsapparates oder Gewichts- und Gelenkproblemen, sowie

Osteoporose hilft oft nur ein Mittel: Gymnastik und Muskelaufbau.

 

Lange Zeit war es schwierig ein geeignetes Angebot zu finden, welches die Kostenträger

übernehmen. Doch die Lage hat sich verbessert!

 

Der SGR Geesthacht ist Mitglied im RBSV Schleswig-Holstein und bietet ärztlich verordneten Rehabilitationssport an (Kosten werden von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen).

 

Professionell geschulte und lizenzierte Übungsleiter unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu mehr Mobilität und Lebensqualität.

 

Nutze bei orthopädischen Erkrankungen unsere Haltungs- und Bewegungskurse.

 

 

 

 

 

Was ist Rehasport ?

Reha-Sport verfolgt das Ziel, mit ausgewählten sportlichen Mitteln und bewegungstherapeutischen Übungen ganzheitlich auf Menschen mit verschiedenen Krankheitsbildern oder physischen Beschwerden einzuwirken. Durch eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Teilnehmer werden Krankheitsverläufe und -beschwerden positiv beeinflusst. Beim Reha-Sport wird auf Art und Schwere sowie auf den jeweiligen körperlichen Allgemeinzustand eines jeden Einzelnen in der Gruppe eingegangen.

 

Für wen ist Reha-Sport geeignet?

Unser Reha-Sport-Angebot ist für alle Personen mit orthopädischen Einschränkungen geeignet. Die Empfehlung einer Teilnahme erfolgt durch den behandelnden Arzt, der seinem Patienten eine Verordnung für den Rehabilitationssport ausstellt.

 

Wie kann ich am Reha-Sport teilnehmen?

Die Verordnung für Rehabilitationssport wird vom Arzt erstellt und von den Krankenkassen genehmigt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Rehabilitationssport. Positive Beeinflussung von Krankheitsverläufen und Beschwerden durch zunehmende körperliche Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Eine individuelle Berücksichtigung der jeweiligen Krankheiten und Beschwerden wird berücksichtigt. Das körperliche und geistige Wohlbefinden wird enorm gefördert. Durch Gruppendynamisches Training wird auch der soziale Aspekt gefördert. Geeignet für alle orthopädischen Beschwerden wie Arthrose, Hüft-TEP, Skoliose, Bandscheibenvorfälle, etc.

 

Ablauf

Grundlage für die Teilnahme am Reha-Sport ist eine ärztliche Verordnung, die bei Bedarf vom behandelnden Arzt ausgestellt werden kann und gleichzeitig einen Antrag auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse für den Reha-Sport darstellt. Diese Verordnung stellt kein Rezept dar und belastet daher auch nicht das Heilmittelbudget der Ärzte.

  • Der Patient benötigt den „Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport“. Diesen Antrag erhält man beim Arzt. 
  • Der Arzt führt eine Untersuchung durch, stellt die Beschwerden fest und stellt den Antrag aus.
  • Der Patient meldet sich mit der Verordnung bei uns und lässt sich zum Kursangebot beraten. Mit dem Beratungsprotokoll muss der Patient die Genehmigung zur Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse einholen. (Sollten Sie bereits über eine genehmigte Verordnung verfügen, können Sie diesen Schritt überspringen)
  • Der Patient meldet sich mit der genehmigten Verordnung wieder bei uns. Der Rehabilitationssport findet in Übungsgruppen á 45 Minuten statt und beinhaltet kein individuelles Gerätetraining.
  • Exklusiv bieten wir Ihnen „Rehasport FLEXX“ als freiwillige Leistung an. Für NUR € 9,90 monatlich erhalten Sie Ihr ganz persönliches Gerätetraining einmal die Woche.

 

Infos für Ärzte

  • Die Verordnung für Rehabilitationssport ist kein Rezept und belastet das Heilmittelbudget somit nicht.
  • Die Verordnung stellt einen Antrag auf Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse dar.
  • Die Verschreibung von sportlichen Maßnahmen fördert das Vertrauensverhältnis zu den Patienten durch nachhaltige gesundheitliche Genesung und körperliches Wohlbefinden.
  • Geeignet für alle orthopädischen Beschwerden wie Arthrose, Hüft-TEP, Skoliose, Bandscheibenvorfälle, etc.
  • Unsere Trainer verfügen alle über die Qualifikation Fachübungsleiter Rehabilitationssport.

 

 

 

Ist eine Folgeverordnung möglich?

 

Das Bundessozialgericht verneint in einem Urteil (B 1 KR 8/10 R) ausdrücklich die zeitliche Begrenzung des Rehabilitationssports, da in diesem das Erlebnis des Gruppenangebotes in besonderer Weise rehabilitativ wirke.

Bei einer Ablehnung einer Folgeverordnung helfen wir Ihnen gerne weiter.